Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 16:55 (vor 916 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 16:57

Es geht nicht nur um das Bahnticket, sondern auch um die Folgekosten am Urlaubsort. Die bekomme ich nicht über die FGR zurück.

Und ein Mietwagen für eine Strecke NRW - Österreich bekomm ich sicher auch nicht für 150,00€ so kurzfristig. Beim EVG Streik letztes Jahr bin ich auch auf 500€ sitzen geblieben. Das muss nicht nochmal sein.

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Gruß
Waldbahn


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