Streik und Schadensersatzansprüche Dritter gegeüber GDL (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 15:57 (vor 915 Tagen)
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 10.03.2024, 15:58

Hallo

da ja nun auch unangekündigte Streiks angekündigt sind, stellt sich eine Frage, von der ich unmittelbar betroffen bin.

Ausgangslage: Ich habe eine Fahrtkarte für den NJ nach Österreich. Diese ist bezahlt und kann ja ab Datum des PDF Drucks nicht erstattet werden.

Lage am Fahrtag: Der Streik wird am Tag der Fahrt angekündigt und der gebuchte NJ fällt aus. Somit kann ich meine Fahrt nicht antreten und das Hotelzimmer in Österreich am Tag der Buchung (nächster Tag nach Ankunft des NJ in Österreich) nicht beziehen.
Somit sind mir Kosten entstanden in nicht unerheblichem Umfang, die ich nicht ersetzt bekomme. FGR greifen nach der Aktuellen EU Verordnung nicht mehr.

Frage: Ist die Gewerkschaft dann in dem Fall mir gegenüber regresspflichtig? Es gibt entsprechende BAG Urteile, die Unternehmen eine gewisse Ansprüche zu billigen. Gilt das auch für Privatpersonen? Gibt es einschlägige Rechtsprechung?

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Gruß
Waldbahn


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