Arbeitsgericht kann eine Schlichtung "sehr nahe legen" (Allgemeines Forum)

ffz, Freitag, 24.11.2023, 18:41 (vor 1080 Tagen) @ Tobs

Hallo,

richtig ist, dass eine Schlichtung grundsätzlich keine Pflicht ist. Allerdings kann das Arbeitsgericht, sofern einer der bestreikten Arbeitgeber gegen den Warnstreik oder einen unbefristeten Streik klagt, einen Schlichtung "sehr nahe legen". So war das zB beim letzten EVG Streik bei der Bayrischen Regiobahn. Da hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main sehr klar gesagt, dass auch bei gescheiterten Tarifverhandlungen, wenn die Gewerkschaft eine Schlichtung ablehnt, nicht alle Mittel ausgechöpft sind und das Arbeitsgericht dazu tendiert den Streik zu untersagen.

Ich persönlich befürchte dass die GDL sich selbst gerade das Wasser abgräbt. Weil wenn die Streiks den Güterverkehr von DB Cargo betreffen nutzen die Fimren die Alternative LKW oder nicht bestreikte EVU. Von den nicht bestreikten EVU machen aber 90% nur Ganzzugverkehr, die brauchen also weder Weichenwärter noch Lrf, noch Wagenmeister in dem Umfang wie die bei DB Cargo beschäftigt sind. Die Lokführer werden die nicht bestreikten EVU gerne nehmen, mit den Lrf, den Weichenwärtern und den Wagenmeistern können die nix anfangen und die wollen die auch nicht haben.

Die Verhandlungen zwischen GDL und Transdev, CityBahn Chemnitz, ViasRail/Rurtalbahn und GoAhead drohen übrigens auch gerade zu scheitern. Bei Transdev, CityBahn Chemnitz und ViasRail/Rurtalbahn läuft auch schon die Urabstimmung.

Gruß


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