Die Regeln sind unverändert, oder nicht? (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Mittwoch, 11.10.2023, 21:15 (vor 800 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das ist ja auch neu,
und wenn die Zugbindung eben Aufgehoben ist, dann muss man sich in diesem Raum bewegen,

Warum behaupten dies hier plötzlich so viele – mehr oder weniger explizit? Gibt es bei der DB zu diesem Thema eine neue Info-, Hinweis- bzw. Hilfeseite?

weil ja immer wieder behauptet wird, man könnte da fahren wie man wollte.

JanZ und ffz haben bereits auf die "Möglichkeit zur Weiterreise mit geänderter Streckenführung" ("bei nächster Gelegenheit" oder "zu einem späteren Zeitpunkt") hingewiesen. Die entsprechende Regelung steht unverändert in den Beförderungsbedingungen (9.1.1). Damit ist ja nicht gesagt, dass die Fahrkarte zu einer 2-Tages-ICE-Netzkarte wird, sondern es bleibt eine Fahrkarte von Startbahnhof nach Zielbahnhof.

Dieser verkehrsübliche Weg steht nun mit dabei, damit ist es klar ersichtlich.

Auch außerhalb der Raumbegrenzung könnte es weitere "verkehrsübliche Wege" geben. Für den FGR-Fall hat die Angabe meines Erachtens keine Relevanz. Steht auf "next.bahn-Fahrkarten" dazu evtl. ein neuer Text?

Von Ulm nach Frankfurt geht dann eben nicht über Augsburg - Nürnberg - Würzburg.

Das hätte die DB sicher auch bisher schon beanstandet. Die Strecke ist doch in aller Regel weder schneller noch bequemer, selbst dann, wenn ein Zug ausfällt. Wenn Stuttgart Hbf auf unbestimmte Zeit gesperrt wird, ist es natürlich ein anderer Fall.


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