Raumbegrenzung sinnvoll (Fahrkarten und Angebote)

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 11.10.2023, 20:00 (vor 799 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 11.10.2023, 20:00

Finde für aufgehobene Zugbindung Raumbegrenzungen total falsch. Die Zugbindung wird dann aufgehoben, wenn der Fahrgast seine Fahrt durch Verspätung, Ausfall und/oder Anschlussverlust nicht grplant durchführen kann. Im diesen Fällen hat DB Fernverkwehr, wenn ggf. oft auch nur mittelbar als Beförderer = Vertragspartner seine Vertragspflicht nicht erfüllt und dem Fahrgast entstehen dadurch unerwartete Nachteile. Da sollte es einem Unternehmen doch daran liegen es dem zahlenden Kunden nun so wenig unanehmlich wie noch irgendwie möglich zu machen. Und ihn demzufolge auch über andere weitere Stecken fahren zu lassen wenn dort gerade ein Zug fährt. Gleiches gilt für Hotel und Taxi im FGR-Fall.
Ich verstehe dieses Denken der DB und anderer EVU nicht, den Kunden(!) im Störungsfall noch absichtlich Steine in den Weg zu legen. In der freien Wirtschaft wären die Kunden sofort weg. Aber klar eine Quasi-Monopolist (im FV) kann sich eben alles erlauben. (Deswegen müsste die Politik was tun, aber die machen ja genau das Gegenteil)

Es wird dir auch keiner verbieten mit einem anderen Zug zu fahren nur wenn deine Fahrkarte auf Kassel-Stuttgart lautet ist es logisch das du nicht über Dortmund und Köln fährst.

Es sei denn Kassel-Frankfurt ist für Stunden oder Tage dicht - dann bleibt dir nichts anders übrig und würde auch akzeptiert ;)


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