EBE Erstattungsanspruch (Allgemeines Forum)

tbsn, Würzburg, Freitag, 06.10.2023, 16:52 (vor 925 Tagen) @ 611 040

Meiner Ansicht nach muss auch ein EBE als alternatives Verkehrsmittel (bis 120 Euro pro Person) erstattet werden, da es sich auch um einen normalen Fahrschein für die Strecke handelt. Es gibt bei knappen Umstiegen oft nicht die Möglichkeit, einen neuen Fahrschein am Automaten oder im nicht vorhandenen RZ für die neue Verbindung zu kaufen. Bei einem Taxi bin ich ja auch nicht verpflichtet, mir die Uber-App herunterzuladen, weil die Fahrt damit billiger ist. Wenn es online noch viel günstigere Sparangebote gibt, ich aber am Automaten ein Flex- oder Verbundsticket kaufe, ist das auch kein Problem.


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