Trenitalia kennt bei EC-Tickets keine Gnade (Allgemeines Forum)

Dr. Bahn, Donnerstag, 05.10.2023, 10:41 (vor 926 Tagen) @ sibiminus

Abschließend bewerten kann ich das nicht, weil ja dadurch dass sich der Sachverhalt im Ausland zugetragen hat, italienisches Recht einschlägig sein dürfte.

Hm, nicht nur. Die DB Info war ja wohl in München, das ist nach herrschender Meinung Deutschland, etwas zumindestens... ;-)

Eine vergleichbare Situation in Deutschland (Bescheinigung "Ausfall ICE xyz, gültig in FLX abc") hätte gegenüber Flixtrain keinen direkten Anspruch zur Folge weil Verträge zulasten Dritter nichtig sind. Wohl aber gegenüber demjenigen der die Bescheinigung erteilt hat bzw. im Falle von Erfüllungsgehilfen dem Vertragspartner = das verursachende EVU. Parallel daneben stehen natürlich noch die Fahrgastrechte. So würde ich das laienhaft einschätzen, TINLA.

Hier würde ich Dir recht geben: Natürlich darf Flixtrain hier vom Kunden den Fahrpreis kassieren, ob ein EBE zu rechtfertigen ist, könnte man natürlich lange diskutieren, m.M.n. ja. Strafrechtlich relevant ("Schwarzfahren") sollte es nicht sein, es fehlt am Vorsatz, das Entgelt nicht zu entrichten. (Obwohl, genau genommen... Verbotsirrtum? IANAL.)
Bei einem solchen Fall ist es aber m.E unzweifelhaft, dass die DB schadensersatzpflichtig geworden ist, d.h. sie muss die Mehrkosten des Fahrgastes inkl. evtl. weiterer Kosten (EBE) übernehmen.
Im vorliegenden Fall sollte das natürlich auch für die Konstellation DB/TI gelten. Allerdings dürfte es schwer werden, den Beweis zu führen. Zeugen oder andere Fahrgäste aus dem Zug, die die gleiche Auskunft erhalten haben, wären hilfreich.

(Das die ganze Nummer sowohl von der Systematik der Fahrgastrechte suboptimal als auch von der DB mies ohne Ende ist, braucht wohl nicht erwähnt zu werden.)

Was die FGR angeht, beziehen sich die EU-FGR immer nur auf den/die ursprünglichen Beförderer, sie gelten nicht befördererübergreifend.

Erst mit der Neufassung 2023 gibt es nun auch folgendes:
"Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Eisenbahnunternehmen sich auf Anfrage des Fahrgasts damit einverstanden erklären, dass der Fahrgast Verträge mit anderen Anbietern von Verkehrsdiensten schließt, die es ihm ermöglichen, den Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zu erreichen; in diesem Fall erstatten das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast die ihm entstandenen Kosten."

Dies scheint in den beiden vorliegenden Beispielen DB/FLX und DB/TI der Fall zu sein... Aber wie gesagt: Verträge schließen, dann Kosten erstatten; nicht "ohne Fahrschein" mitfahren...

Ich würde es einfach mal einreichen und bei Ablehnung auf die Argumentation und Bescheinigung der DB Info verweisen. Korrekter Weg wäre der Kauf einer tariflichen Fahrkarte und Einreichung dieser ans SCFGR.

Wie oben formuliert: So wäre der korrekte Weg gewesen, der korrekte Weg nun ist: Fahrkarten über SC FGR erstatten lassen; ich würde es inkl. EBE einreichen. Wird das EBE abgelehnt, entweder über die Schlichtungsstelle oder direkt an DB FV, die hier schadensersatzpflichtig ist. Beweisen wird halt, wenn es hart auf hart kommt, ohne Zeugen, schwierig.

Grüße
Dr. Bahn


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