Frage zu Ticketbuchung nach Barcelona (Fahrkarten und Angebote)

Dr. Bahn, Dienstag, 12.09.2023, 22:06 (vor 16 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich habe gerade mal eine SNCF-Buchung Stuttgart > Barcelona durchgespielt. Siehe da, es gibt in der Buchung eine neue Infobox "Information: Bei Störungen auf Ihren Anschlussverbindungen können Sie von neuen Rechten profitieren."

Link zum deutschen(!) pdf:
https://www.sncf-connect.com/statics/prr/matrice-prr-de.pdf

Auszug:
"Um Anspruch auf diese neuen Rechte zu haben, muss Ihre Fahrt die folgenden 6 Bedingungen alle erfüllen:
1. Ihre Reise muss eine oder mehrere Verbindungen beinhalten, die zuvor von dem oder den
Transportunternehmen zusammengestellt und somit von SNCF Connect vorgeschlagen
wurden. Jede von Ihnen zusammengestellte Strecke ist von dieser neuen Rechtslage
ausgenommen,
2. Ihre Fahrt mit Anschlussfahrt(en) wurde per Einmalzahlung abgewickelt und,
3. Jede der Verbindungen hält die von dem/den Beförderer(n) festgelegten Mindest- und
Höchstreisezeiten ein* und,
4. Eine Verspätung tritt bei mindestens einer der Anschlussfahrten auf, die auf Ihrer Fahrkarte
aufgeführt sind, und,
5. Ihre Anschlussverbindungen werden von einer der folgenden Gesellschaften durchgeführt:
TGV InOui, OUIGO, Intercités, TER und die von der SNCF gemeinsam betriebenen Strecken
Frankreich-Deutschland, Frankreich-Schweiz (Lyria) und Brüssel-Frankreich. In Bezug auf
Thalys und Eurostar gelten die neuen Rechte, wenn der Anschlusszug oder die Anschlusszüge
auf Ihrer Reise ausschließlich von diesen beiden Verkehrsunternehmen bedient werden und,
6. Ihre Fahrt erfolgt in Frankreich oder auf einer der Strecken Paris-Luxemburg, Paris-Freiburg,
Paris-Barcelona, Paris-Mailand.
Hinweis: Bei Fahrten, bei denen einer der Anschl%C3%BCsse von einem anderen nationalen oder
internationalen Verkehrsunternehmen (Renfe, SNCB, Deutsche Bahn ...) bedient wird, sollten Sie sich
bei diesem Verkehrsunternehmen erkundigen, ob für Sie die neuen Rechte gelten. Andererseits sind
Fahrten, die im Rahmen eines Abonnements oder einer TER-Pauschale durchgeführt werden, von
diesen neuen Rechten nicht betroffen.
(...)
Die Entschädigungsregeln werden ab dem 1. Januar 2025 auf TER-Anschlüsse angewendet."

Soweit so wenig überraschend. Die Verbindung Stuttgart - Barcelona sollte also den neuen FGR komplett unterliegen, da sie von SNCF so angeboten wird.

Die Regeln zu 5. und 6. finde ich allerdings mißverständlich. Thayls/Eurostar ist allerdings keine 100%ige Tochter der SNCF, der Ausschluss der FGR dürfte also zulässig sein, ist aber m.E. auf der Webseite nicht deutlich genug dargestellt. FGR für Köln - Barcelona per Thalys/TGV also zweifelhaft, HOTNAT und AJC gelten.

Für nervöse Naturen bietet die SNCF während der Buchung allerdings auch eine Versicherung für ein paar (3-6) € an, die bei Anschlussverlust/Verspätung etwas zahlt. Ohne die Bedingungen nun genau durchgelesen zu haben, könnte sich das für den einen oder anderen ja lohnen.


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