Schwierige Frage zur Zugbindung (nach Nicht-Reiseantritt) (Fahrkarten und Angebote)

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 04.08.2023, 22:25 (vor 285 Tagen) @ Proeter

Hallo zusammen,

dass ich mal eine Zugbindungsfrage stellen muss, hätte ich selbst nicht gedacht. Ich weiß, dass hier im Forum durchweg und vehement die Position vertreten wird, dass die Zugbindung ab 20 Minuten Verspätung am Zielort aufgehoben ist. Die Formulierung auf bahn.de schränkt dies auch nicht ein:

"Wenn (...) allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben."

In der Praxis ist die Zugbindung auch aufgehoben wenn ein Zug aktuell 20 Minuten und mehr hat, im Einzelfall braucht es auch weniger Verspätung um einen Anschlussverlust zu verhindern.


Was ist aber, wenn ein noch pünktlicher Zug mit Zugbindung zunächst nicht betreten wird, dieser aber dann eine Verspätung von >20 Minuten aufbaut? Darf man ihm dann noch hinterher fahren, solange die Fahrkarte gilt?

Dann ist das Pech es sei denn die Verspätung wird schon mit einer Prognose angegeben.


Es geht mir bei dieser Frage nicht darum, was "im Sinne des Erfinders" ist, sondern was gilt und wie es durchgesetzt wird.

Zusammenfassend ist zu sagen die die Verkehrsunternehmen dich unterstützen schnellstmöglich am Ziel anzukommen, sollte es auf Tricks hinauslaufen einen Sparpreis von 08:00 um 22:00 zu nutzen ist das auch ok, nur könnte es unter Umständen Rückfragen geben.

Grundsätzlich ist es ein Risiko einen pünktlichen Zug abfahren zu lassen, denn sollte er pünktlich bleiben hast du Pech gehabt und dir bleibt nur Kulanz des Personals.


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