Schwierige Frage zur Zugbindung (nach Nicht-Reiseantritt) (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Freitag, 04.08.2023, 21:32 (vor 285 Tagen)
bearbeitet von Proeter, Freitag, 04.08.2023, 21:34

Hallo zusammen,

dass ich mal eine Zugbindungsfrage stellen muss, hätte ich selbst nicht gedacht. Ich weiß, dass hier im Forum durchweg und vehement die Position vertreten wird, dass die Zugbindung ab 20 Minuten Verspätung am Zielort aufgehoben ist. Die Formulierung auf bahn.de schränkt dies auch nicht ein:

"Wenn (...) allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben."

Was ist aber, wenn ein noch pünktlicher Zug mit Zugbindung zunächst nicht betreten wird, dieser aber dann eine Verspätung von >20 Minuten aufbaut? Darf man ihm dann noch hinterher fahren, solange die Fahrkarte gilt?

Es geht mir bei dieser Frage nicht darum, was "im Sinne des Erfinders" ist, sondern was gilt und wie es durchgesetzt wird.

Grüße vom
Pröter


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