Reise ist am 4.2. anzutreten (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 22.01.2023, 17:38 (vor 552 Tagen) @ chithanh
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 22.01.2023, 17:39

Frage: Hat das Auswirkungen auf die Zugbindung abgesehen von dem betroffenen Teilstück? Falls die Zugbindung insgesamt aufgehoben ist, ist dann auch die Bindung an den Geltungstag aufgehoben, d.h. könnte ich z.B. schon am Abend des 03.02.2023 fahren?

Dein Ticket gilt zum Fahrtantritt am 4.2. Am 3.2. ist das Ticket noch nicht gültig. Wenn Du am 3.2. abends fahren willst, dann müsstest Du vorher einmal ins DB Reisezentrum oder an eine DB Information und Dir einen Stempel abholen mit dem Vermerk "Zugbindung aufgehoben" und "Gültig für den 3.2.2023"

Erfolgsaussicht unklar, weil sich hier der Mitarbeiter auf den Standpunkt stellen könnte, dass Du nach aktueller Prognose gar nicht mit einer Verspätung am Ziel rechnen musst.


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