FGF: "bei nächster Gelegenheit" Fortsetzun der Fahrt (Allgemeines Forum)

Jogi, Dienstag, 08.06.2010, 12:05 (vor 5891 Tagen) @ fjk

Uff, da ist ja wieder Wörtchenspalterei gefragt:

Noch nie mit Gesetzen im Geschichtsunterricht befasst ;-))

Ist die nächste Gelegenheit die nächste Gelegenheit nach meinem Eintreffen am Bhf und der Feststellung der Verspätung (dann wären frühere Züge möglich, aber der entsprechende Nachweis jeweils ziemlich schwierig)...

Ja. Im Zweifel die Sachlage dem Zub erklären, dann gibt es in 95 Prozent aller Fälle keine Probleme. Wenn doch, zahlt man halt die Fahrkosten oder fordert sie vom Servicecenter FGF zurück. Zumindest theoretisch klappt das ;)

...oder die nächste Gelegenheit nach Planabfahrt des verspäteten Zuges?

Siehe auch mein Posting von 11.57 Uhr.

Grüße, Jogi


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