Zugbindung - Fahrgastrechte? (Allgemeines Forum)

fjk, Dienstag, 08.06.2010, 11:57 (vor 5891 Tagen) @ JanKrohn

2) Gilt das auch für höherwertige/nicht der Zugbindung entsprechende Züge, die planmäßig oder sogar tatsächlich vor dem verspäteten Zug verkehren?


Man muss ganz genau lesen:

[...]

Bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder..."

Uff, da ist ja wieder Wörtchenspalterei gefragt:

Ist die nächste Gelegenheit die nächste Gelegenheit nach meinem Eintreffen am Bhf und der Feststellung der Verspätung (dann wären frühere Züge möglich, aber der entsprechende Nachweis jeweils ziemlich schwierig) oder die nächste Gelegenheit nach Planabfahrt des verspäteten Zuges?
Von den Regelersinnern war bestimmt letzteres gemeint, vielleicht aber Glück oder Diskussionsgrundlage, wenn es eben "nur" wie oben formuliert worden ist...


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