In wiefern? (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Donnerstag, 06.10.2022, 09:55 (vor 581 Tagen) @ J-C
bearbeitet von Giovanni, Donnerstag, 06.10.2022, 09:56

Die Konditionen sind bei Vertragsschluss klar. Eine Abofalle läuft ein bisschen anders. Auch wenn es in Österreich andersrum läuft, man muss hier aktiv verlängern, wenn man kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, ist es grundsätzlich nichts, wo man von einer Falle reden kann, sofern man sich einigermaßen organisieren kann.

Ich habe schon so einige Abos abgeschlossen (Discord, YouTube Premium) und da war es leicht für mich, da rauszukommen, sobald ich es wollte. Wenn man vergesslich ist, legt man sich zur Not einen Termin im Kalender an, um eine Kündigung anzugehen.

Der Unterschied dabei ist: Bei der DB erfolgt die automatische, kostenpflichtige Verlängerung um einen längeren Zeitraum als den ersten kostenpflichtigen Vertragszyklus.
Dazu kommt die mit 6 Wochen verhältnismäßig lange Kündigungsfrist.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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