Doppelter Fahrpreis, mindestens jedoch 60 EUR: Keine Strafe! (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Donnerstag, 07.07.2022, 09:16 (vor 1342 Tagen) @ Bahngenießer

Öhm... das erhöhte Beförderungsentgelt ist aber doch eine Vertragsstrafe? Es ist nicht aus einem Strafverfahren entstanden, und keine staatliche Strafmaßnahme, das ist richtig.


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