Doppelter Fahrpreis, mindestens jedoch 60 EUR: Keine Strafe! (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Donnerstag, 07.07.2022, 00:01 (vor 1341 Tagen) @ chriL999

Wenn jemand den doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 60 EUR nachzahlen muss, ist das aber keine "Strafe", sondern schlichtweg nur ein "erhöhtes Beförderungsentgelt".
Ob außerdem noch Strafanzeige erstattet wird, hängt dann wohl noch von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab.


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