Gleichbehandlung aller Fahrgäste (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Mittwoch, 06.07.2022, 17:42 (vor 1342 Tagen) @ chriL999

nix 60 Euro + Fahrpreis. Doppelter Fahrpreis, min. jedoch 60 Euro. In diesem Fall also 60 Euro, in anderen Fällen auch mal über 400, kommt ganz auf die Strecke drauf an.
Und das Sozialamt wird davon wohl nur die reguläre Fahrkarten erstatten, wenn es einen Grund dafür gab. Sicher aber nicht die Strafe. Außer ggf. indirekt über das, was man halt zum Leben erhält und dann nicht mehr dafür einsetzen kann. Da wäre der Sinn der Strafe ja auch ziemlich verfehlt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum