Doppelter Fahrpreis, mindestens jedoch 60 EUR: Keine Strafe! (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 07.07.2022, 05:03 (vor 1341 Tagen) @ Bahngenießer

Da Leistungserschleichung ein Antragsdelikt ist, sollte schon auch Strafantrag stellen, wer das verfolgt haben möchte.

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Weg mit dem 4744!


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