FGR: Ziel ändern bei Anschlussverlust (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Donnerstag, 30.06.2022, 10:10 (vor 1349 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 30.06.2022, 10:13

Ich sehe da mehrere Probleme:

  • Genf Flughafen liegt nicht auf der ursprünglichen Reiseroute
  • Der Streckenabschnitt in der Schweiz auf dem Weg zu dem von Ihnen geänderten Ziel wird nicht von den Befördern bedient, mit denen Sie einen Beförderungsvertrag geschlossen haben.

Hier muss ich michael_seelze sogar einmal Recht geben, die Fahrkarte ist bei einer Fahrt über Brüssel nicht unmittelbar gültig. Gleichwohl hast du einen Anspruch aus Art. 16 lit. b/c VO 1371/2007 u.a. gegen DB Fernverkehr, die (auch) dein Vertragspartner sind, dass diese dir die Mitfahrt ermöglichen (z.B. indem diese dir eine Fahrkarte für den Weg über Belgien besorgen, die vorhandene Fahrkarte "gültig schreiben", dich von der Verbindlichkeit beim Erwerb einer neuen Fahrkarte freistellen etc.). Wenn diese sich weigern, hast du natürlich eine Erstattungsanspruch u.a. gegen DB Fernverkehr. So würdest du zumindest bis Lyon kommen. Hier würde ich auf jeden Fall an der DB Information nachfragen. Ich selbst hatte sogar schon einmal eine selbst gestückelte Fahrkarte über die Tschechei und Slowakei nach Ungarn. Hier hat mir die DB Information ein separates Dokument (aufgrund der Stückelei aber wohl überobligatorisch) ausgestellt, dass diese auch auf dem Weg über Salzburg gültig sind.

Eine andere Alternative wäre folgende: Wenn sich eine Reisekette konstruieren lässt, mit der du nach Lyon über Genf fährst, hättest du genauso einen Anspruch gegen DB Fernverkehr auf "Ermöglichung der Mitfahrt" auf diesem Weg. Ob du letztlich wirklich bis Lyon fährst oder unterwegs aussteigst, ist deine eigene Entscheidung.


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