Fahrgastrechte: +20 in der Praxis - Erfahrungen (Allgemeines Forum)

wilko, Donnerstag, 20.05.2010, 15:40 (vor 5916 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

sorry, meine erste Antwort war vielleicht etwas unangemessen. Ich habe mir jetzt die Regelung mal im Wortlaut angeguckt.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:
[...]einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Die Formulierung lässt tatsächlich einige Probleme in der praktischen Umsetzung erwarten.

Was ist, wenn der Fernverkehrszug im Bf A 10 Minuten Verspätung hat, man nicht weiss, ob man seinen planmäßigen Anschlußzug in B (Umsteigezeit 6 Minuten) erreichen wird und dann evtl. mit +20 oder mehr im Zielort C ankommt? Solche Details wird am Bahnhof A gar nicht wissen, zu mal man auch vorher nicht weiss, ob die Transportleitung den Anschlußzug warten lässt oder nicht. Sehr tricky.

Da hilft wahrscheinlich doch nur eine saubere Argumentationskette und ein entgegenkommender Zub. Und bevor ich mich 'dumm anmachen' lassen würde, würde ich lieber den Aufpreis zahlen und mir den hinterher wiederholen. Aber ist natürlich auch mit Risiko verbunden.


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