! Hinweis zum nicht vorhandenen Stückelverbot (Allgemeines Forum)

GUM, Freitag, 18.03.2022, 11:05 (vor 1528 Tagen) @ Tabernaer
bearbeitet von GUM, Freitag, 18.03.2022, 11:07

Hallo Tabarnaer,

wenn ich die Diskussion so verfolge, dann glaube ich: Ihr habt die Tarifbedingungen leicht misinterpretiert.

Der Begriff kombinierbar bezieht sich oftmals auf das gleichzeitige Verwenden von Rabatten während einer einzigen Transaktion.

Es wird niemand etwas dagegen haben, wenn Du an einem tatsächlichen Haltebahnhof stückelst und dabei keinen einzigen Kilometer auslässt.

Mal ganz konkret:
Die Westbahn hat ja gerade die Eröffnungsangebote für München<->Salzburg geladen.
Mit dem Hinweis, daß eben dieses Aktionsticket nicht kombinierbar wäre (meint: innerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs).

Meint damit: Du kannst nicht das Sonderangebot in der ohnehin schon komfortablen 2 "Standard" - Klasse kaufen und dann mit dem Klassenwechsel/Upselling der normalen Fahrkarten in die First 1 kombinieren.

Denn beim Kauf erscheint der Klassenwechsel inkl. Reservierungsmöglichkeit bei diesem Aktionsticket nicht.

Also deutlich nicht kombinierbar.

Jetzt möchte die Westbahn natürlich nicht, daß Du zuerst das Aktionsticket kaufst und es dann mit dem Upselling/Klassenwechsl kombinierst.

Oder auch das "gleichzeitige" Hamstern" von Mehrfachrabatten.

Da hat die Westbahn einfach die deutlich kommunizierte Idee einer Hotelgruppe übernommen.
Dort geht beispielsweise 10 % Mitglieder/Treueprogrmm-Rabatt oder 25 % "Private" Sale oder Wochenend-Angebot. Plus maximal Bonuspunkte.

Aber nicht alle drei zusammen.

So ist es wohl gemeint.

Ich wünsche allen Reisenden viel Spaß mit dem für München neuen Zug.

Liebe Grüße

GUM

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