Stückelverbot! (Allgemeines Forum)

Altmann, Freitag, 18.03.2022, 09:33 (vor 1530 Tagen) @ markman

danke, aber wie definiert man "kombinierbar"? Sollte man das nicht explizit beschreiben, dass eine Strecke von A nach B nicht mit 2 Tickets durchgeführt werden kann?

Nun ja, das wird mglw. kompliziert, das wirklich eindeutig zu formulieren. Aber da gibt ´s in den Tarifbestimmungen der WESTbahn (und auch der ÖBB) durchaus größere Fehler.

Übrigens gilt das Stückelverbot ergo auch so, dass man z.B. nicht Klimaticket Wien-Salzburg und WESTsuperpreis Salzburg-München kombinieren kann (nur das Klimaticket-Upgrade ist erlaubt).


Grüße,
Markman

Grüße zurück!


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