EBA (Allgemeines Forum)
Da hilft wie immer nur ein Fußtritt mit Hilfe des EBA.
Das ist ein schönes Oxymoron!
Die Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte hilft Dir nicht bei Vertrags-/Zivilrechtsachen. Solltest Du Dich damit ans EBA wenden, wird man sich für Dein Schreiben bedanken, eine Stellungnahme von der DB einfordern und Dir dann abschließend erklären, dass sich aus BB Personenverkehr und VO (EG) 1371/2007 kein Anspruch ableiten lässt, Dir aber der Rechtsweg offen steht.
Das Höchste aller Gefühle wäre der Versuch einer Schlichtung, wofür es geeignetere Ansprechpartner gibt:
https://soep-online.de/
gesamter Thread:
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
RenateMD,
30.07.2021, 11:01
- ! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
JanZ,
30.07.2021, 11:23
- Danke Jan!!
-
RenateMD,
30.07.2021, 20:39
- Danke Jan!!
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
PhilippK,
30.07.2021, 20:52
- Die Fahrgastrechte müssen nicht bemüht werden -
Obitwo,
30.07.2021, 21:42
- Rücktritt: Rechtsauffassung der DB -
Barzahlung,
30.07.2021, 22:11
- "einhellige" Rechtssprechung - sfn17, 30.07.2021, 23:20
- Rücktritt: Rechtsauffassung der DB -
Barzahlung,
30.07.2021, 22:11
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte - agw, 30.07.2021, 21:49
- Die Fahrgastrechte müssen nicht bemüht werden -
Obitwo,
30.07.2021, 21:42
- Vielen Dank für die weiteren Beiträge! Rückgabe veranlasst..
-
RenateMD,
31.07.2021, 18:59
- ! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
JanZ,
30.07.2021, 11:23