"einhellige" Rechtssprechung (Allgemeines Forum)
Allein die Formulierung "einhellige" Rechtssprechung sagt mir schon, dass der zweite längere Absatz aus den Stromabnehmern gesaugt wurde. (Wenn, dann gibt es eine "ständige Rechtsprechung", wahlweise auch eine "herrschende Meinung" oder eine "andere Ansicht").
Seit wann können harmlose Fahrgastrechte zivilrechtliche Ansprüche "verdrängen"? Da nützt auch der coole Spruch mit dem "lex specialis" überhaupt nichts. Allein schon, dass Fahrgastrechte Entschädigungen regeln, es hier aber um Vertragsrecht geht. Die Entschädigungen aus FGR sind auch keine "Vertragsstrafen" oder sowas.
Die DB macht sich die Welt schön, wie sie will.
Der verlinkte Thread (der zweite Link) hat 90 Kommentare. Das will schon was heißen.
Da hilft wie immer nur ein Fußtritt mit Hilfe des EBA.
gesamter Thread:
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
RenateMD,
30.07.2021, 11:01
- ! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
JanZ,
30.07.2021, 11:23
- Danke Jan!! - RenateMD, 30.07.2021, 20:39
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
PhilippK,
30.07.2021, 20:52
- Die Fahrgastrechte müssen nicht bemüht werden -
Obitwo,
30.07.2021, 21:42
- Rücktritt: Rechtsauffassung der DB - Barzahlung, 30.07.2021, 22:11
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte - agw, 30.07.2021, 21:49
- Die Fahrgastrechte müssen nicht bemüht werden -
Obitwo,
30.07.2021, 21:42
- Vielen Dank für die weiteren Beiträge! Rückgabe veranlasst.. - RenateMD, 31.07.2021, 18:59
- ! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
JanZ,
30.07.2021, 11:23