! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)
Hallo Renate,
deine Bekannte kann von der Reise zurücktreten und den Fahrpreis erstatten lassen, wenn sie bei gleicher Abfahrt wie geplant mehr als 60 Minuten später ankommen würde. Sie ist nicht gezwungen, früher abzufahren. Die in der E-Mail genannten Alternativen sind nur Vorschläge. Eine eventuelle Zugbindung ist aufgehoben, und man kann jeden Zug in Richtung des Fahrtziels nehmen.
Meine persönliche Meinung: von 5 Fahrten im letzten Monat bekam ich 4x diese Nachricht. Erfreulicherweise waren wir so flexibel ein wenig eher/später zu fahren. Diese Entwicklung ist jedoch sehr unerfreulich.
Das finden wir vermutlich alle hier ;-).
Viele Grüße
Jan
gesamter Thread:
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
RenateMD,
30.07.2021, 11:01
- ! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
JanZ,
30.07.2021, 11:23
- Danke Jan!!
-
RenateMD,
30.07.2021, 20:39
- Danke Jan!!
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
PhilippK,
30.07.2021, 20:52
- Die Fahrgastrechte müssen nicht bemüht werden -
Obitwo,
30.07.2021, 21:42
- Rücktritt: Rechtsauffassung der DB -
Barzahlung,
30.07.2021, 22:11
- "einhellige" Rechtssprechung - sfn17, 30.07.2021, 23:20
- Rücktritt: Rechtsauffassung der DB -
Barzahlung,
30.07.2021, 22:11
- ? Frage zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte - agw, 30.07.2021, 21:49
- Die Fahrgastrechte müssen nicht bemüht werden -
Obitwo,
30.07.2021, 21:42
- Vielen Dank für die weiteren Beiträge! Rückgabe veranlasst..
-
RenateMD,
31.07.2021, 18:59
- ! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte -
JanZ,
30.07.2021, 11:23