! Antwort zu "Fahrplanänderung" und Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Freitag, 30.07.2021, 11:23 (vor 1870 Tagen) @ RenateMD

Hallo Renate,

deine Bekannte kann von der Reise zurücktreten und den Fahrpreis erstatten lassen, wenn sie bei gleicher Abfahrt wie geplant mehr als 60 Minuten später ankommen würde. Sie ist nicht gezwungen, früher abzufahren. Die in der E-Mail genannten Alternativen sind nur Vorschläge. Eine eventuelle Zugbindung ist aufgehoben, und man kann jeden Zug in Richtung des Fahrtziels nehmen.

Meine persönliche Meinung: von 5 Fahrten im letzten Monat bekam ich 4x diese Nachricht. Erfreulicherweise waren wir so flexibel ein wenig eher/später zu fahren. Diese Entwicklung ist jedoch sehr unerfreulich.

Das finden wir vermutlich alle hier ;-).

Viele Grüße

Jan


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