Art. 49 Abs. 2 Anhang I VO 1371/2007 (Allgemeines Forum)

mmandl, Samstag, 24.04.2021, 14:17 (vor 1088 Tagen) @ michael_seelze

Das sehe ich anders. Der Kommissionsvorschlag sah eine Reihe von Bestimmungen vor, die im weiteren Verlauf fallengelassen wurden, weil sie bereits im Anhang geregelt sind. Hieraus ist zu folgern, dass der Verordnungsgeber davon ausgeht, dass die allgemeinen Bestimmungen des Anhangs auch auf den Hauptteil der VO anwendbar sind. Dass die Verweisungstechnik handwerklich hundsmiserabel ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.


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