Westbahn-Kiss zurück nach Österreich (Allgemeines Forum)

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Dienstag, 29.09.2020, 12:30 (vor 2024 Tagen) @ JeDi

Laut TSI und EU Verordnung sollte die Bahnsteighöhe 55 oder 76cm ab Schienenoberkante betragen, was du hier als Normhöhe bezeichnest ist eben keine - beide Höhen sind gleichberechtigt.


Das Nationale Recht sieht das aber etwas anders, §13 EVO sagt:
"Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 0,76 m über Schienenoberkante gelegt werde"

Die Formulierung "in der Regel" lässt da aber Interpretationsspielraum, um 55cm Bahnsteige durchzusetzen, oder? Dürfte vor kurzem in Rostock-Warnemünde der Fall gewesen sein.


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