Westbahn-Kiss zurück nach Österreich (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 29.09.2020, 12:12 (vor 2025 Tagen) @ idle2

Laut TSI und EU Verordnung sollte die Bahnsteighöhe 55 oder 76cm ab Schienenoberkante betragen, was du hier als Normhöhe bezeichnest ist eben keine - beide Höhen sind gleichberechtigt.

Das Nationale Recht sieht das aber etwas anders, §13 EVO sagt:
"Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 0,76 m über Schienenoberkante gelegt werde"

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Weg mit dem 4744!


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