FGR gelten hier gar nicht, teilweise oder komplett? (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Donnerstag, 27.08.2020, 19:30 (vor 2027 Tagen) @ Berlin-Express

Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)

dort fand bisher ja noch nichtmal eine Diskussion an sich statt.

Bekommst das Geld natürlich nicht wieder. Dein Ticket ist aus KULANZ für längere Zeit für andere Züge freigegeben.. Wenn nachweisbar dein Zug der aufm Ticket steht gefahren ist, hast du eben keinen Anspruch :-)

Ich stimme dir in diesem Fall, ausnahmsweise!, mal zu. Aber wer weiß, ob das SC FGR nicht doch anders entscheidet, das Social Media Team scheint ja auch daran zu glauben.

Aber nur weil eine Kulanz vorausgeht, erlischt es doch keine Fahrgastrechte.
Oder wie stellt ihr euch das vor?
Bin wirklich gespannt wie die Sache ausgeht und nein, ich bin nicht der Threadersteller in der DB-Community.

Ich würde es so sehen, dass sich die Fahrgastrechte auf die ursprüngliche Verbindung beziehen, aus Kulanz hat man dann gesagt sie können ein spätere Verbindung nutzen, ich persönlich kann mir aber nicht vorstellen, dass damit auch die FGR auf die spätere Verbindung übertragen werden.

so gar nichts..?
auch nicht die 25% / 50% bei Verspätung, Ersatzbeförderung durch Taxi o.ä., Hotelübernachtung..
kann der Fahrgast halt sehen, wie's mit ihm geschieht?


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