Häufig kann der Fahrgast gar nicht früher (Allgemeines Forum)

JumpUp, Montag, 06.07.2020, 00:40 (vor 2149 Tagen) @ sflori

Die Salzburger Festspiele, am Sonntag die Nachmittagsvorstellung mitgenommen, danach mit dem Nachtzug nach Sylt: Nun fährt der Nachtzug statt um 19 Uhr um 16:30 wegen einer Baustelle.


Ja, gutes Beispiel. Darum sollte der Betreiber einen Zeitrahmen angeben, z.B. von +/- 60 Minuten. Dann kann man als Kunde verlässlich planen.

Das sollte aber eben beim FK-Kauf vereinbart werden.


Bye. Flo.

Der Betreiber verkauft jedoch eine Fahrkarte zu einem Preis und einer bestimmten Abfahrtszeit -,hier zu erwarten, dass der Fahrgast (beispielsweise bei Bauarbeiten) dann eben eine oder zwei Stunden früher an dem Ort der Abfahrt sein muss ist einfach absurd und anmaßend.
Sollte der Fall bei der DB eintreten - es kommt ja häufig vor - steht es einem frei von der Fahrt zurückzutreten oder eine andere (spätere) Verbindung zu nutzen und alle Fahrgastrechte in Anspruch zu nehmen. Das finde ich sehr gut!


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