Kaskomentalität? (Allgemeines Forum)

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Sonntag, 05.07.2020, 19:29 (vor 2150 Tagen) @ Power132

Warum sollte das keinen rechtlichen Bestand haben?

Die DB empfiehlt (verlangt) das ja auch, Gut da kann man einen Verspätungsalarm einrichten.


Und wenn Du Deine Verbindung bei der DB nicht zusätzlich prüfst und Du bist verspätet, stehen Dir trotzdem die vollen Fahrgastrechte zu! Es ist lediglich eine Empfehlung


Das sollte eigentlich in den heutigen Zeiten selbstverständlich sein, dass man vorher nochmal schaut und damit mein ich nicht 5min bevor man am Bahnsteig steht - davon ausgenommen Anschlüsse. Ich glaub kaum, dass irgendein Richter (wenn man es drauf ankommen liesse), da einem von einer "Mit/Teilschuld" freispricht....

Wie bitte? Wenn ein Fahrgast 20 Tage vor Fahrt eine Fahrkarte bucht und "irgendwer" spontan entscheidet, den Fahrplan baustellenbedingt zu ändern - so bereits mehrfach geschehen - auf welcher rechtlichen Grundlage sollte ein Richter dem Fahrgast eine Teilschuld geben?

Ich erinner mich, ca. halbes Jahr her, da hab ich am Donnerstag eine Fahrkarte für Sonntagabend gebucht, die am Sonntagabend baustellenbedingt nicht mehr galt ... und ja, das habe ich selbstverständlich erst am Bahnhof herausgefunden. Und der Verspätungsalarm war wie so oft für die Tonne.


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