Ob das rechtlichen Bestand haben wird? (Allgemeines Forum)

sflori, Sonntag, 05.07.2020, 16:52 (vor 1363 Tagen) @ Paladin

Gemäß FGR-Verordnung gilt:
Verspätung = Differenz zwischen Fahrplan und tatsächlicher Ankunft

Und RDC veröffentlicht hier den Fahrplan:
https://www.nachtexpress.de/assets/Images/fahrplan-2020.jpg

Es wird also natürlich keinen Bestand haben.

Generell finde ich die Herangehensweise von RDC aber nicht schlecht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass RDC der DB Netz gnadenlos ausgeliefert ist. Man sollte das halt noch direkter kommunizieren ("Richt-Fahrzeiten" o.ä.) und ein konkretes Zeitfenster angeben, um das sich Abfahrt und Ankunft bis 14 Tage vor Fahrtantritt verändern können. Dann denke ich, dass der Interessensausgleich zwischen EVU und Fahrgast durchaus vorhanden ist.


Bye. Flo.


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