Gern geschehen. (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Donnerstag, 08.04.2010, 01:14 (vor 5962 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von liebe70, Donnerstag, 08.04.2010, 01:15

vielen Dank für die Antwort, es ist also dem KiN vom Unternehmen her untersagt solche Verbundfahrscheine zu verkaufen, ...

Das dürfte wohl eher auf dem Mist vom GVH gewachsen sein. Aus den aktuellen GVH-Bedingungen:
"§ 6 Fahrpreise, Fahrausweise
(2) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur mit hierfür gültigen Fahrausweisen benutzen. Der Fahrausweis ist vor Fahrtantritt zu erwerben und – sofern er noch zu entwerten ist – zu entwerten."

In den dazugehörigen Tarifbestimmungen steht:
"I. Geltungsbereich/Allgemeines
(2)... Soweit Reisende zuschlagfreie Züge benutzen, die über den Geltungsbereich des Gemeinschaftstarifs hinaus verkehren, gelten Gemeinschaftsfahrausweise nur bis und ab dem letzten Haltebahnhof dieser Züge innerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinschaftstarifs. ... sowie Züge nach oder von Bahnhöfen außerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinschaftstarifs können mit Ausnahme der Verbindungen des Regionaltarifs nach Anlage 6 nur mit den Fahrausweisen des allgemeinen Tarifs der DB benutzt werden."

...sondern es soll stattdessen ein DB-Anschlussticket verkauft werden?

Wenn der GVH das so festgelegt hat...

Was ist denn der Sinn der Regelung?

Das sollte eine Mailanfrage an den GVH klären können.

Na ja, wenn doch noch jemandem einfällt, ob es eine andere Möglichkeit gibt, möge er es bitte hier posten.

Du hast es in einem anderen Beitrag sinngemäß selbst geschrieben. Finde eine "provisionsgierige" DB-Agentur, die Dir nicht tarifkonforme Fahrkarten verkauft. Wenn sie wirklich provisionsgierig ist, sollte der Verkauf dieser Fahrkarten - im Gegensatz zum DB-Reisezentrum - kein Problem darstellen.

Gruß, Ralf


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