Kilometer- vs. Verbundtarif (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 08.04.2010, 00:00 (vor 5742 Tagen) @ cyberle

Hat sich bis heute nicht geändert. Was sich geändert hat ist, dass jeder Zub unter Umständen begründen muss aus welchem Grund er diese verkauft hat. Daruaf wird sich nun keiner einlassen also ist das Thema von vornherein uninteressant. Die Einzige Lösung für Verbundübergreifende Fahren ist nun mal ein Ticket nach DPD also PK C von A nach B und nix anderes.

Warum ist das so? Ich verstehe nicht, warum der Kilometertarif verkauft werden soll und kein Verbundfahrschein. Solange der erste Verbundbahnhof noch nicht erreicht ist sollte das doch keinen Unterschied machen, man hinterzieht doch kein Fahrgeld.

Ein Anschlussfahrschein in ein und dem Selben Verbund z.B. die Erweiterung des Gelungsraumes ist in vielen Verbünden erlaubt sofern der FG sich vor erreichen des Bahnhofs meldet an dem die Gültigkeit zu ende ist.

Meinst du so etwas wie z.B. im VRR: der FG wird zwischen Dortmund und Bochum kontrolliert mit dem Ticket Preisstufe B (Fahrt zwischen 2 Städten) und sagt, dass er noch nach Düsseldorf weiterfahren will, also die Fahrt im Verbund verlängern? Hier kommt der Kilometertarif nicht zu Anwendung, möchte der FG aber weiter nach Köln und legt die Preisstufe D vor (VRR gesamt, bis Langenfeld, Tarifgrenze), dann soll nicht etwa ein VRS-Verbundticket, sonder DB-Kilometertarif verkauft werden? Was ist denn der Sinn dahinter, das verstehe ich einfach nicht.

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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