Ausfall ist Entfall der Vertragsgrundlage (Fahrkarten und Angebote)

Power132, Donnerstag, 07.05.2020, 09:02 (vor 2137 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Power132, Donnerstag, 07.05.2020, 09:02

https://www.zugreiseblog.de/fahrgastrechte-formular-bahn-entschaedigung/

Würde auch bei Entfall zutreffen

Abbruch der Reise: Gesamte Erstattung des Fahrpreises

Manchmal weißt du schon vor Beginn deiner Bahnfahrt, dass der Zug Verspätung haben wird. Wenn diese mindestens eine Stunde beträgt, darfst du die Fahrt komplett abbrechen und bekommst den gesamten Fahrpreis erstattet. Sofern du die Reise bereits angetreten hast, kannst du auch wieder zu deinem Startbahnhof zurückfahren und erhältst ebenfalls den Ticketpreis zurück.


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