Fahrgastrechte: Fahrtabbruch vs. Verspätung (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Samstag, 09.11.2019, 19:27 (vor 1620 Tagen) @ Hansjörg

Falls nicht und du bist an demselben Tag oder dem Tag danach wieder zurück nach A gefahren, dann hättest du nicht 50, sondern 100 Prozent kriegen müssen, und die Rückfahrt hätte dir ebenso zugestanden.


Ist das wirklich so. Soweit ich weiß gehen 100% nur wenn man gar nicht erst losgefahren ist. Ansonsten könnte man je nach Versptäungsplanung eine Hin- und Rückfahrt umsonst bekommen.

Nein, selbstverständlich. Gar nicht erst losfahren geht ja nur, wenn es zu dem Zeitpunkt schon absehbar ist.

Du kannst es auch anders formulieren: Man hat nicht nur Hin- und Rückfahrt umsonst bekommen, man ist auch hin und zurück umsonst gefahren (mit doppelter Bedeutung des Wortes umsonst).

Da kriegt man zwar sein Geld zurück, hat aber gegebenenfalls viele Stunden, die man auch anders hätte benutzen können, sinnlos im Zug verbracht. Und zurück kriegt man nur das Geld was man vorher auch ausgegeben hat, aber nichts für den Verdienstausfall bzw. den verlorenen Urlaubstag.


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