Fahrgastrechte: Fahrtabbruch vs. Verspätung (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Samstag, 09.11.2019, 16:17 (vor 1602 Tagen) @ Hamburger2015

Ich habe beim Servicecenter folgenden Fall eingereicht:

Fahrkarte von A über B nach C. Der Zug nach B kam mit +50 Minuten Verspätung an. Der Anschluss nach C war damit verpasst. Die nächste Fahrmöglichkeit nach C fiel wegen Personalmangels aus, so dass ich in C mindestens 120 Minuten Verspätung gehabt hätte.

So ergab die Weiterfahrt nach C (Verwandtenbesuch) für mich keinen Sinn mehr und ich blieb in B. Ich kreuzte folglich im Formular einen Fahrtabbruch in B ab, verwies auf die zwangsläufig eintretende Verspätung von >= 120 Minuten am Ziel und ging davon aus, die Hälfte des Fahrpreises erstattet zu bekommen.

Das SC erstattet mir nun lediglich 3 €, offenbar den DB-internen Verrechnungs-Anteil von B-C am 70 € teuren Sparpreis. Auf die Anwendung der 4-€-Regel verzichten sie interessanterweise.

Hallo,

was heißt das denn, du bliebst in B? Wohnst du in B oder musstest du dort sowieso hin?

Falls nicht und du bist an demselben Tag oder dem Tag danach wieder zurück nach A gefahren, dann hättest du nicht 50, sondern 100 Prozent kriegen müssen, und die Rückfahrt hätte dir ebenso zugestanden.

Anderenfalls kann man dich ja nicht schlechter stellen als wenn du nach C weiter gefahren wärest, du hast die Fahrt nach C schließlich bezahlt.


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