Fahrgastrechte: Fahrtabbruch vs. Verspätung (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Samstag, 09.11.2019, 16:25 (vor 1602 Tagen) @ brandenburger
bearbeitet von brandenburger, Samstag, 09.11.2019, 16:26

Zu schnell abgeschickt. Bitte im Beitrag oben den letzten Satz ersetzen durch:

Wenn die Fahrt nach B für dich Sinn ergeben hat und du nur auf den Besuch in C verzichten musstest, stehen dir meiner Meinung nach 50 % zu, denn man kann dich ja nicht schlechter stellen als wenn du nach C weiter gefahren wärest, du hast die Fahrt nach C schließlich bezahlt.

Also ich würde in Widerspruch gehen, zuerst nochmal über das Servicecenter und dann an die Schlichtungsstelle.

Siehe
https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/fahrgastrechte_schlichtung.s...


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