Was ist mit Auslandstickets? (Allgemeines Forum)

sibiminus, Samstag, 19.10.2019, 19:58 (vor 2429 Tagen) @ Frecciarossa

Das ist nicht korrekt. Für den ausländischen Anteil muss die ausländische Bahn, die diesen Anteil erhält, auch die ausländische Umsatzsteuer entrichten. Sie wird nur nicht auf der Fahrkarte ausgewiesen.

Nur ist diese MwSt dann nicht vorsteuerabzugsfähig und wird auch nicht durch die DB abgeführt, sodass sie auch nicht ohne weiteres Senkungen weitergeben könnte. Insofern ist das hier einer Umsatzsteuerfreiheit wirkungsgleich.


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