Frage hierzu... (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Freitag, 18.10.2019, 20:40 (vor 2410 Tagen) @ chriL999

Gut ist auf jeden Fall, dass künftig für Nahverkehr und Fernverkehr einheitliche Mehrwertsteuersätze gelten.


Ich habe es so verstanden, dass für die Bahn nur Züge der Produktklasse A und B als Fernverkehr zu verstehen ist.

Insofern würde dann eine Fahrkarte im Nahverkehr und über 50 oder 100 km mit 19% MWSt belastet werden, oder?

Ne, das würden dann auch 7%, aber sie könnten ja beschließen, den Bruttopreis gleich zu lassen oder mit der geplanten Preiserhöhung zu verrechnen. Das würde aber nicht DB allein entscheiden.

Außerdem geht es nicht um allen FV, sondern vermutlich nur FV über 50km (IC/ICE bis 50km ist ja jetzt schon 7%).
Wie man da dann Sprünge vermeiden will, ist mir noch nicht klar.

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