Was ist denn hier los? (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Sonntag, 07.03.2010, 15:30 (vor 5996 Tagen) @ Tommyboy

Abgesehen davon, ganz ehrlich gesagt: wenn ein Zub zu bequem ist das Ticket zu scannen, aber trotzdem stempelt darf sich die DB nicht wundern, wenn der tarifkundige Fahrgast sich freut und anschließend versuchen würde, sich die Kohle zurückzuholen. Rein theoretisch.

Tja, aber mit nem Zangenabdruck auf dem Onlineticket wird es schwierig mit der Erstattung. Der Zub kann ja genausogut die notwendigen Daten notieren, das Ticket abstempeln und hinterher die Hotline für die Onlinetickets anrufen und das Ganze telefonisch abgleichen. Wenn Du dann mit einer Erstattung kommst, weil Du annimmst, daß der Zub das Onlineticket "nur" abstempelte, dann hast Du ein Problem. Und das sogar praktisch. ;-)

Gruß, Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum