Kostensenkung Bahn (Allgemeines Forum)

Münchner, Donnerstag, 18.07.2019, 10:03 (vor 2455 Tagen) @ Altmann

Die Umsatzsteuer ist der Bahn egal, da sie außer für den Eigenverbrauch ein durchlaufender Posten ist.


Wenn sie die USt einfach an den Kunden weitergibt und dieser die USt bereitwillig bezahlt, ist das richtig ...

Ein Verkäufer hat keine Wahl, ob er dem Kunden die Umsatzsteuer berechnet oder nicht.

Hierbei handelt es sich um ein Gesetz und jedes Entgelt, das jemand für Lieferungen und Leistungen verlangt, unterliegt der Umsatzsteuer, die abzuführen ist. Ausnahmen regelt das Gesetz.

Mit anderen Worten: Wenn jemand etwas für 100€ verkauft, dann sind davon 15,97€, wenn die Leistung unter 19% Umsatzsteuer fällt, oder 6,54€ bei 7% abzuführen. Abzüglich dem, was für Vorleistungen an Umsatzsteuer schon bezahlt wurde.

Natürlich rechnet ein Anbieter etwas anders. Der ermittelt, dass er die Leistung für 84€ netto anbietet, zzgl. 19% Umsatzsteuer, macht dann 99,96€, die vom Kunden zu bezahlen sind.

Einen Verkauf ohne Umsatzsteuer gibt es nicht (von den Ausnahmen mal abgesehen). Egal was die Werbung mancher Möbelhäuser sagt. Praktisch handelt es sich auch dort nur um einen Rabatt von 19% auf den Endpreis. Aber auf den Preis, den der Kunde bezahlt, führt das Unternehmen die entsprechende Umsatzsteuer i.H.v. 19% ab.


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