Vermerk auf der Fahrkarte erforderlich? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 16.07.2019, 14:40 (vor 2445 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von musicus, Dienstag, 16.07.2019, 14:41

Und wenn der nächstmögliche Kontakt zum EVU die FN-schreibende ZuBine ist? BB 2.5.3 list sich nun beim besten Willen nicht so, als dass dieser EVU-interne Verwaltungsvermerk eine Holschuld des Kunden sein könnte.


Also wenn ich wie oben angegeben 2 Tage später die Fahrkarte aufgrund einer vor über 48h aufgetretenen 60+ Verspätung antrete sollte es drin sein.

Jetzt echt?
Ich fahre also von Kleinkleckersdorf ins Reisezentrum von Pusemuckel, hole mir dort den Vermerk ab, fahre nach Kleinkleckersdorf zurück und trete dann dort 'legal' die Reise an, für den Fall dass ab Kleinkleckersdorf ein übermotiviertes Individuum der Fahrgeldsicherung mit dem falschen Fuß aufgestanden sein könnte?

Bei derart bizarr praxisferner Kundschaft wundert's mich nicht, dass die Irrationalitäten des DB-Kosmos so beständig sind...


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