? EU FGR - Fahrt zum einem späteren Zeitpunkt (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Dienstag, 16.07.2019, 10:05 (vor 2445 Tagen)
bearbeitet von VT642, Dienstag, 16.07.2019, 10:07

Hallo zusammen,

ich verfolge gerade auf Facebook eine Diskussion mit dem DB Social Media Team zum Thema Fahrgastrechte. Konkret geht es um folgenden Artikel:

Artikel 16

Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen


a) der Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, die nicht durchgeführt wurden, und für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Die
Erstattung erfolgt unter denselben Bedingungen wie die Entschädigung
nach Artikel 17;

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder

c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wahl des Fahrgasts.

Das SMT behauptet, Passus c) erlaube die Weiterfahrt nur im Gültigkeitszeitraum des Tickets und nicht darüber hinaus. Woraus das hervorgehen soll, wissen die Mitarbeiter aber selbst nicht bzw. argumentieren mit "logischem Denken".

Wie seht ihr das? Vor einiger Zeit hatten wir auch hier mal die Diskussion darüber, und da war der einheitliche Tenor, dass die Fahrt problemlos auch Tage später fortgesetzt werden könnte.

Danke für eure Antworten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum