LH-Streikopfer »comfortabler« als bc-Kunden? (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 23.02.2010, 22:10 (vor 5996 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

[...]

Ich bin immer noch dafür, die bahn.comfort Plätze exklusiv für Vielfahrer freizuhalten und entsprechend zu markieren. So wie 1. Klasse für 1. Klasse und der Airrail-Wagen für LH-Kunden ist. Einfach und klar.


Das müßte dann als Vorrausetzung auch in den AGBs geregelt werden, woraus der Anspruch hergeleitet werden kann und durch einen ZUB umgesetzt werden kann.
Also in etwa so, wie ein Fahrgast mit einem 2. Klasse Fahrschein in der 1. Klasse sitzen würde.

Wozu soll das nochmals in den BB Bahn geregelt werden? Steht doch schon drin, ist alles eine Interpretationssache. Beispiel gefällig?

Tfv 600/D - Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen, Punkt 4: Sonstige besondere Personengruppen

"Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann Fahrvergünstigungen einräumen: [...]
- natürlichen und juristischen Personen zur Pflege bestehender oder zur Gewinnung neuer Kundenbeziehungen[...]"

Eine Platzreservierung kostet im Regelfall 4,50 Euro. Die Fahrvergünstigung heißt hier, Du als b.c-Kunde bekommst dieses Reservierungsentgelt vom Unternehmen geschenkt und darfst kostenlos da sitzen. Die Begründung lautet schlicht und einfach "zur Pflege bestehender (...) Kundenbeziehungen".

So einfach ist das. :-)

Gruß, Ralf


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