LH-Streikopfer »comfortabler« als bc-Kunden? (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Montag, 22.02.2010, 11:22 (vor 5998 Tagen) @ bahn-user

Die Plätze sind allgemein verfügbar. Als nicht-bahn.comfort Kunde hat man nur keinen Anspruch drauf.

Nicht nach den AGBs der Bahn AG!
Dort wirst so eine Aussage nicht finden. Ob das nun in irgendwelchen internen Papieren/Anweisungen/Empfehlungen steht kann ich Dir nicht sagen.

Die Aussage "Als nicht-bahn.comfort Kunde hat man nur keinen Anspruch drauf." wurde bisher nur nach außen kommuniziert, z.B. in der Werbung der Bahn AG auf ihren Webseiten oder in den komischen grauen Heftchen.

Im Grunde war das also nur eine Verar....

Noch ein interessantes Detail. Die Bahn AG hat offensichtlich hier in den letzten Monaten zurückgerudert. Auf den aktuellen Seiten der Bahn AG werden obige Aussagen nicht mehr kommuniziert. vgl. http://www.bahn.de/p/view/bahncard/bahncomfort/bahncomfort_serviceleistungen.shtml

Dort steht jetzt nur noch:
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"bahn.comfort-Sitzplatzbereich

Ganz bequem und flexibel: Speziell gekennzeichnete Bereiche in der 1. und 2. Klasse in Fernverkehrszügen bieten Ihnen gute Chancen, einen Sitzplatz zu bekommen, auch wenn Sie mal nicht reservieren konnten"
--------------------------


[...]

Ich bin immer noch dafür, die bahn.comfort Plätze exklusiv für Vielfahrer freizuhalten und entsprechend zu markieren. So wie 1. Klasse für 1. Klasse und der Airrail-Wagen für LH-Kunden ist. Einfach und klar.

Das müßte dann als Vorrausetzung auch in den AGBs geregelt werden, woraus der Anspruch hergeleitet werden kann und durch einen ZUB umgesetzt werden kann.
Also in etwa so, wie ein Fahrgast mit einem 2. Klasse Fahrschein in der 1. Klasse sitzen würde.


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