Versagerquote? Und muss Fahrgast sich dran halten? (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Dienstag, 19.02.2019, 21:58 (vor 2588 Tagen) @ Bahngenießer

Ich würde davon ausgehen, dass es keine neuartigen rechtlichen Procedere geben wird, sondern alte Vorgänge nur modern umgesetzt werden:

1. Frage:
Muss oder darf sich der Fahrgast sich bei Unregelmäßigkeiten an die Ausweichempfehlungen (Live Ticket) halten?

Naheliegend: Das Ganze wird als "Umtausch von Fahrkarten" gehändelt. Also Rücknahme und Ausstellung einer neuen Fahrkarte.

2. Frage:
Es kann immer sein, dass jemand laut System (rein rechnerisch) z. B. 65 Minuten zu spät am Zielbahnhof angekommen ist, in Wirklichkeit waren es aber aufgrund von findiger Eigeninitiative nur 30 Minuten oder umgekehrt 125 Minuten (z. B. wegen eines überfüllten Zuges). Ist der Fahrgast dann berechtigt bzw. verpflichtet, mehr oder weniger zu verlangen?

Das wird auch im neuen System je nach konkret vorliegender Fahrkarte genauso erlaubt oder verboten sein wie schon jetzt.

Meine Mutmaßung: Es wird keine neuartigen Fahrkarten geben. Diese Live-Tickets werden allenfalls die digitale Form von Tickets sein, die man schon heute kurzfristig im Reisezentrum bekommen könnte, oder von Abstempelungen, die man an der DB Information erhalten könnte (etwa Aufhebung der Zugbindung).

Das wird nicht revolutionär, da bleibe ich ganz unbesorgt.^^


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