Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR. (Fahrkarten und Angebote)
Ich bin Inhaber einer Abo-Zeitkarte zwischen Hude und Leer (Ostfr.)
Hier fallen ab 28.10.2018 bis zum Fahrplanwechsel die ICs baubedingt aus.
Für mich als Pendler bedeutet das konkret, dass ich nur noch alle zwei Stunden per Arbeit kommen kann und wieder wegfahren kann.
Welches Entgegenkommen gibt es seitens der Bahn für diese Fälle. Immerhin zahle ich 211,80 Euro pro Monat und bekomme nun 50% der Leistung.
Standen die Baustellenbedingten Zugausfälle schon zum Farkartenkauf fest/ im Fahrplan?Sonst: Auf basis des zu Fahrkartenkauf gültigen Fahrplans Entschädigungsansprüche nach Fahrgastrechten stellen, 2x pro Tag (hin + zurück).
Ich hatte bei einem Semesterticket mal das Problem. Da war die Baustelle zwar einige Zeit vorher im Fahrplan, aber noch nicht zu Kauf. Mit dieser Bemerkung wurden FGR anstantslos akzeptiert. (Wobei es bei mir keine tägliche Pendlerstrecke war und damit auch nicht so stark von betroffen und damit auch keine täglichen FGR.)
Ich bin zwar juristischer Laie, sehe es aber genauso. Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs der Abo-Zeitkarte die Ausfälle nicht feststanden und veröffentlicht wurden, kann für jede ausgefallene Fahrt das FGR ausgefüllt werden (und hat Anspruch auf Entschädigung).
Hier mal ein Vergleichs-Beispiel: Die Bahncard 100 ist ja auch eine DB-Zeitkarte. Wenn ich als BC100-Inhaber eine Fahrt antreten will und am Bahnsteig erfolgt die Durchsage, dass der Zug ausfällt, und ich mit dem nächsten Ersatzzug mindestens 60 Minuten später mein Ziel erreiche, habe ich Anspruch auf Entschädigung. Das gilt natürlich auch, wenn der Ausfall des ursprünglich geplanten Zuges am Abend vorher bekannt wird (aus welchen Gründen auch immer, z.B. Baustellen). Oder 48 Stunden vorher. Oder eine Woche vorher.
Mir ist nicht bekannt, dass die Bahn dort einen Höchstzeitraum (zwischen Veröffentlichung des Ausfalls und des Ausfalls selbst) festgelegt hat, in dem ein Entschädigungsanspruch besteht. Daher kann aus meiner Sicht der einzige relevante Zeitpunkt der Informationsstand zum Zeitpunkt des Kaufs der Zeitkarte sein. Und aufgrund der Bahncard-Nummer, die man im FGR einzutragen hat, weiß die Bahn, wann man die Bahncard erworben hat.
gesamter Thread:
- Frage zu Abo-Zeitkarten bei Leistungseinschränkungen -
ICE 785,
24.10.2018, 21:36
- Frage zu Abo-Zeitkarten bei Leistungseinschränkungen - RhBDirk, 24.10.2018, 21:51
- Antwort zu Abo-Zeitkarten bei Leistungseinschränkungen -
sflori,
24.10.2018, 23:03
- Auf welcher Basis? -
martarosenberg,
24.10.2018, 23:06
- Auf welcher Basis? - Alibizugpaar, 25.10.2018, 02:14
- Auf welcher Basis? -
martarosenberg,
24.10.2018, 23:06
- Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR. -
martarosenberg,
24.10.2018, 23:05
- Die Bauarbeiten standen noch nicht fest...
-
ICE 785,
24.10.2018, 23:38
- Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR. - Alibizugpaar, 25.10.2018, 02:19
- Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR. -
fbettker,
25.10.2018, 09:01
- Einzig der Fahrplanwechsel -
martarosenberg,
25.10.2018, 09:54
- Einzig der Fahrplanwechsel - fbettker, 25.10.2018, 11:26
- Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR. -
Garfield_1905,
25.10.2018, 18:49
- Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR. - ICE 785, 26.10.2018, 11:59
- Einzig der Fahrplanwechsel -
martarosenberg,
25.10.2018, 09:54
- Die Bauarbeiten standen noch nicht fest...
- Abo-Center nicht Ansprechpartner, sondern Kundendialog -
ICE 785,
26.10.2018, 12:01
- Abo-Center nicht Ansprechpartner, sondern Kundendialog - sflori, 26.10.2018, 23:37
- Und hier ist die Antwort -
ICE 785,
29.10.2018, 19:32
- Tja ... - Garfield_1905, 29.10.2018, 19:47