Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR. (Fahrkarten und Angebote)

fbettker, Donnerstag, 25.10.2018, 09:01 (vor 2709 Tagen) @ martarosenberg

Ich bin Inhaber einer Abo-Zeitkarte zwischen Hude und Leer (Ostfr.)

Hier fallen ab 28.10.2018 bis zum Fahrplanwechsel die ICs baubedingt aus.

Für mich als Pendler bedeutet das konkret, dass ich nur noch alle zwei Stunden per Arbeit kommen kann und wieder wegfahren kann.

Welches Entgegenkommen gibt es seitens der Bahn für diese Fälle. Immerhin zahle ich 211,80 Euro pro Monat und bekomme nun 50% der Leistung.


Standen die Baustellenbedingten Zugausfälle schon zum Farkartenkauf fest/ im Fahrplan?

Sonst: Auf basis des zu Fahrkartenkauf gültigen Fahrplans Entschädigungsansprüche nach Fahrgastrechten stellen, 2x pro Tag (hin + zurück).

Ich hatte bei einem Semesterticket mal das Problem. Da war die Baustelle zwar einige Zeit vorher im Fahrplan, aber noch nicht zu Kauf. Mit dieser Bemerkung wurden FGR anstantslos akzeptiert. (Wobei es bei mir keine tägliche Pendlerstrecke war und damit auch nicht so stark von betroffen und damit auch keine täglichen FGR.)

Ich bin zwar juristischer Laie, sehe es aber genauso. Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs der Abo-Zeitkarte die Ausfälle nicht feststanden und veröffentlicht wurden, kann für jede ausgefallene Fahrt das FGR ausgefüllt werden (und hat Anspruch auf Entschädigung).

Hier mal ein Vergleichs-Beispiel: Die Bahncard 100 ist ja auch eine DB-Zeitkarte. Wenn ich als BC100-Inhaber eine Fahrt antreten will und am Bahnsteig erfolgt die Durchsage, dass der Zug ausfällt, und ich mit dem nächsten Ersatzzug mindestens 60 Minuten später mein Ziel erreiche, habe ich Anspruch auf Entschädigung. Das gilt natürlich auch, wenn der Ausfall des ursprünglich geplanten Zuges am Abend vorher bekannt wird (aus welchen Gründen auch immer, z.B. Baustellen). Oder 48 Stunden vorher. Oder eine Woche vorher.
Mir ist nicht bekannt, dass die Bahn dort einen Höchstzeitraum (zwischen Veröffentlichung des Ausfalls und des Ausfalls selbst) festgelegt hat, in dem ein Entschädigungsanspruch besteht. Daher kann aus meiner Sicht der einzige relevante Zeitpunkt der Informationsstand zum Zeitpunkt des Kaufs der Zeitkarte sein. Und aufgrund der Bahncard-Nummer, die man im FGR einzutragen hat, weiß die Bahn, wann man die Bahncard erworben hat.


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