Denkfehler - es gibt keine Erstattung (Aktueller Betrieb)

Giovanni, Sonntag, 07.10.2018, 23:10 (vor 2020 Tagen) @ bahn.patient

Flixtrain ist kein Nahverkehr, der IRE - zumindest nach DB-Lesart - schon. Das wäre aus meiner Sicht aber durchaus ein Ansatzpunkt um das IRE-Ticket aus der "erheblich ermäßigt"-Nummer "rauszuklagen". Das wäre dann aber eine Klausel, die unwirksam wären, weil die Bedingungen nach EVO nicht erfüllt sind - mit dem BGB hat das nix zu tun ;-)


Was Nahverkehr ist und was nicht, ist letztlich eine willkürliche Entscheidung des Eisenbahnunternehmens. Vgl. den HKX, der zeitweise als PK C fuhr. Ohnehin ist Paragraph 5 Satz 2 EVO nicht auf den Nahverkehr beschränkt, oder übersehe ich etwas?

Nahverkehr ist in den AEG und in der EU-Verordnung definiert. Der IRE Berlin-Hamburg erfüllt diese Definition nicht.
§5 Satz 2 EVO bezieht sich auf §17 - und §17 bezieht sich auf den Nahverkehr.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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