Was spricht dagegen? (Aktueller Betrieb)

JanZ, HB, Sonntag, 07.10.2018, 21:08 (vor 2020 Tagen) @ Proeter

Gegen den Ausfall der letzten Verbindung des Tages, kommt man nicht an. Entweder Zahlung einer Ersatzbeförderung oder Hotelübernachtung(en) bis zum nächsten IRE.


Das sehe ich genauso. Könnte evtl. jemand von denen, die weiter oben die These vertreten haben, dass grundsätzlich keine Ersatzbeförderung in Frage kommt, erklären, warum das hier anders sein sollte?
Dies ist ja ein gewöhnliches Fahrgastrecht, das von Gesetzes wegen gilt und nicht ausgeschlossen werden kann. Und dieses Recht gilt sogar bei einem SWT oder Länderticket.

Vermutlich, dass Art. 16 der VO (also der im Kapitel IV, man muss erst mal darauf kommen, dass es die Artikelnummern mehrfach gibt …) „vergleichbare Beförderungsbedingungen“ verlangt, was natürlich einer Interpretation bedarf.

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Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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